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Die Lesbenorganisation Schweiz LOS und die Schwulenorganisation Pink Cross sind enttäuscht über die Ablehnung der Motion von Nationalrätin Prelicz-Huber. Die Argumentation lautet, Homosexuelle seien mit dem Passus "Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe" geschützt. Laut einer Studie wird jedoch nur in seltenen Fällen bei Homosexuellen dieser Tatbestand angewendet. Immer noch steht in mehr als 80 Ländern Homosexualität unter Strafe, in sieben Ländern gilt sogar die Todesstrafe. Ein Leben lang im Versteckten zu leben, in ständiger Angst vor Entdeckung erzeugt einen unheimlichen Druck. Und diesen Druck finden unsere Parlamentarier und Parlamentarierinnen nicht gravierend genug, um die Anerkennung explizit nennen zu wollen. Gerade das Beispiel Uganda, wo im Moment ein neues Gesetz diskutiert wird, das sogar Leute, die Homosexuelle unterstützen unter Strafe stellen will, zeigt wie nötig diese Gesetzesänderung wäre. Wenn Häuser angezündet werden und Menschen, die Aidsvorsorge leisten wollen ins Gefängnis gesteckt werden, ist die Lage äusserst prekär. Wenn jemand jahrelang gezwungen wird, ihre oder seine Homosexualität zu verstecken, ist es für diese Person äusserst schwierig, bei einer Asyl-Befragung darüber zu sprechen. Zu wissen, dass bei uns dieser Tatbestand als Asylgrund besteht, würde es sicher vielen Lesben und Schwulen erleichtern, den wirklichen Asylgrund zu nennen. Es ist zu hoffen, dass die Diskussion im Nationalrat doch immerhin die Sachbearbeiter beim Bundesamt für Migration für dieses Anliegen sensibilisiert hat. Eine Person in ein Land zurückzuschicken, wo ihr die Todesstrafe oder eine lebenslange Gefährdung droht, ist wohl für niemand mit dem Gewissen zu vereinbaren. >Amnesty International enttäuscht >Asylmotion im Nationalrat ohne Chance >Geschlechtsspezifische Verfolgung muss als Asylgrund anerkannt werden |